VERGÜTUNG

Grundsätzlich richtet sich die anwaltliche Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Gebühren ergeben sich aus  dem sog. Gegenstands- oder Streitwert der Angelegenheit oder  in Angelegenheiten des Sozialrechts und des Strafrechts aus einem gesetzlich festgelegten Gebührenrahmen.

Alternativ kann die Vergütung bei Bedarf individuell vereinbart werden. Richtwert ist ein Honorar von 120,00 €/Stunde zzgl. 19 % Umsatzsteuer.

Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, bringen Sie Ihre Versicherungsunterlagen bitte mit. Selbstverständlich können Sie vorab auch selbst bei Ihrer Rechtsschutzversicherung um Erteilung der Deckungszusage für Ihre rechtliche Angelegenheit nachsuchen.

Bei entsprechender Bedürftigkeit werden die Kosten der außergerichtlichen Beratung und Vertretung im Rahmen der Beratungshilfe und im gerichtlichen Verfahren im Rahmen der Prozesskosten- oder Verfahrenskostenhilfe von der Staatskasse getragen. Bitte bringen Sie den Beratungshilfeschein zum ersten Beratungstermin mit. Sie erhalten diesen bei Ihrem örtlichen Amtsgericht in der Rechtsantragsstelle. Bitte nehmen Sie zur Beantragung des Beratungshilfescheins Ihre aktuellen Nachweise zum monatlichen Einkommen und zu den Ausgaben sowie aktuelle Kontoauszüge mit.

Bei der Beantragung der Prozesskosten- und Verfahrenskostenhilfe in gerichtlichen Verfahren oder bei einem Anspruch auf Beiordnung als Pflichtverteidigerin in Strafverfahren übernehmen wir für Sie die Antragstellung.

Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie weitere Informationen zur Vergütung unserer rechtsanwaltlichen Tätigkeit wünschen oder die Vergütung in Ihnen möglichen Raten ausgleichen möchten.